Satzung

Satzung (Auszug)

Friedrichshof 13 e.V. – Verein für Land-Kultur-Kunst-Arbeit

Der Verein hat seinen Sitz in 17349 Kublank OT Friedrichshof.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

Zwecke des Vereins sind:

a) die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere verwirklicht durch Lesungen, Ausstellungen, Musikveranstaltungen (z.B. Trommelgruppe), Bibliothek;

b) die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit/pflege, insbesondere verwirklicht durch Seminare (zu ökologischen Prozessen), Workshops und Workcamps (kulturpädagogisch orientiert);

c) die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind (alte Menschen, körper- und geistig Behinderte) insbesondere verwirklicht durch ein selbstverwaltetes integratives Wohnprojekt mit Schwerpunkt der psychischen und physischen Förderung mittels Umsetzung musik-, arbeits-, und bewegungstherapeutischer Ansätze.

§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßig genannten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Über die Aufnahme entscheidet nach einem schriftlichen Antrag die Mitgliederversammlung.